In allen Spielklassen unterhalb der Badenliga, in denen keine offiziellen Oberschiedsrichter eingeteilt werden, übernehmen jeweils die beiden Mannschaftsführer den Posten des Oberschiedsrichters.

 

Evtl. Proteste sind, wie bislang auch, immer sofort einzulegen und auf dem Spielbericht zu dokumentieren und in click-tt zu erfassen.

 

Eine Entscheidung über eingelegte Proteste trifft erstinstanzlich immer der zuständige Spielklassenleiter.

 

Auf Verbandsebene muss jederzeit mit stichprobenartigen Kontrollen bzgl. des Frischklebens mit lösungsmittelhaltigen Klebern sowie der Einhaltung der internationalen TT-Regeln A und B und der WO mit den Zusatzbestimmungen des BTTV gerechnet werden. Der Schiedsrichterausschuss wird diese Kontrollen festlegen.

 

Die Kreise können für ihren Bereich gesonderte Regelungen treffen.

 

Der BTTV wird 2-4 Frischklebetestgeräte „ENEZ“ beschaffen.

 

 

Martin Nagel

VP Sport

 

Alexandra Schork

Schiedsrichterobfrau

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