Amtliche Mitteilung des Deutschen Tischtennis-Bundes
über die
Gültigkeit der ITTF-Belagzulassungsliste für den Spielbetrieb im DTTB

Der Weltverband ITTF veröffentlicht zweimal im Jahr - für die Zeit vom 01.01. bis 30.06. und vom 01.07. bis 31.12. - eine Liste der zugelassenen Beläge (“list of authorised racket coverings“) und regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport ausschließlich verwendet werden dürfen. Diese Listen sind in vollem Umfang auch für
den gesamten nationalen Spielbetrieb im DTTB gültig.
Durch die Zweiteilung kann es jedoch vorkommen, dass ein Belag nicht für eine komplette Saison zugelassen ist, zum Beispiel, wenn ein zuvor zugelassener Belag nicht mehr auf der Liste vom 01.01. – 30.06. erscheint. Dies hat bereits dazu geführt, dass
ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt wurden.
Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der Leistungssportausschuss des DTTB entschieden, dass die Liste der zugelassenen Beläge vom 01.07. – 31.12. im nationalen Spielbetrieb für eine komplette Spielzeit gilt.
Ausnahmen bilden lediglich Neuaufnahmen in diese Liste zum 01.01., die ebenfalls gültig sind sowie Streichungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Beläge nicht (mehr) den Regeln der ITTF entsprechen.
Diese Bestimmung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2007. Somit ist im Spielbetrieb des DTTB die ITTF-Belagliste Nr. 27 mit den oben beschriebenen Einschränkungen für die gesamte Saison 2006/2007 gültig.

DEUTSCHER TISCHTENNIS-BUND,
Frankfurt 12.02.2007

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